Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite !
 
 

Online Anmeldung möglich.
Corona-Krise

Da wir euch auf Grund der aktuellen Situation nicht persönlich beraten können, bieten wir ab sofort eine Online-Anmeldung unter folgendem Link an.

Die Daten werden automatisch an uns weitergeleitet. Den Vertrag bekommt ihr dann per Post/Email zum unterschreiben zugeschickt. Bei Minderjährigen wird ebenfalls die Unterschrift der Eltern benötigt.

Wir sind weiterhin für euch unter der bekannten Nummer 0171/3021070 jederzeit für Fragen und Anliegen erreichbar.

Hier gehts zur Online-Anmeldung


Sommerzeit wir sind für euch Bereit.
PKW-Ausbilung

Führerscheinausbildung ab 14 Werktagen durch Intensivausbildung möglich.


Auf Wunsch bieten wir einen zusätzlichen Kurs der Kurzzeitausbildung an.

Für weitere Informationen und Details über den Ablauf stehen wir für euch bereit.

Ihr könnt uns über Fahrschule Wolfgang Stockfisch erreichen oder ihr kommt zu den Öffnungszeiten in unsere Fahrschule.


Führerscheinausbildung für Personen mit Behinderungen
Vorbereitungsfahrten für Eignungsgutachten gem. §11 (FeV) und Prüfung
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Euer Fahrschulteam
Wolfgang Stockfisch

 

Wir bieten eine fachlich kompetente Führerscheinausbildung für Personen mit körperlichen Einschränkungen.


Dieser Beitrag wurde im Rahmen des "Palette Stadtmagazins von Kanal 21 ausgestrahlt.
Die komplette Sendung können Sie hier sehen.

 

Bei uns können Sie ruhig mal Schwarz sehen ... aber nicht während Ihrer Führerscheinausbildung.

Dank jahrelanger Erfahrung bekommen Sie bei uns eine zeitgemäße und keine zeitaufwendige Ausbildung.

Wir wollen, daß Sie Spaß an der Führerscheinausbildung haben.


Wir bilden in unseren Fahrschulen mit den Scan & Teach System der Degener Lehrmittel GmbH aus.

 

Das Top-Thema: Führerschein ab 17

Seit Oktober 2005 können Jugendliche in NRW bereits mit 17 die Führerscheinprüfung ablegen.

Das Ganze läuft folgendermaßen ab:

Ihr könnt mit 16 die ersten Fahrstunden nehmen. Sobald ihr 17 seid, macht ihr die Fahrprüfung. Habt ihr bestanden, bekommt ihr eine so genannte Prüfbescheinigung, die es euch erlaubt, in Begleitung eines bestimmten, in der Bescheinigung namentlich genannten Erwachsenen Auto zu fahren. Die Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen:

- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens fünf Jahren den Führerscheinschein Klasse B oder 3 (alt)
- nicht mehr als einen Punkt in Flensburg

Die Namen der Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Trotz Begleitperson ist man für alle Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften natürlich selbst verantwortlich.

Fährt man unfallfrei bis man 18 ist, bekommt man auf Antrag ohne zusätzliche Prüfung den Karten Führerschein und darf endlich alleine losdüsen.


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